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   BGH, 10.09.1969 - 2 StR 276/69   

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https://dejure.org/1969,524
BGH, 10.09.1969 - 2 StR 276/69 (https://dejure.org/1969,524)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1969 - 2 StR 276/69 (https://dejure.org/1969,524)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1969 - 2 StR 276/69 (https://dejure.org/1969,524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Totschlag und lebensgefährdende Brandstiftung - Anrechnung der Untersuchungshaft bei der Bildung einer Gesamtzuchthausstrafe - Differenzierung zwischen lebensgefährdender und einfacher Brandstiftung - Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 114
  • NJW 1969, 2246
  • MDR 1969, 1022
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1969 - 2 StR 276/69
    Das Schwurgericht stellt mit zutreffender Begründung fest (Bl. 26 UA), daß der Angeklagte eine vollendete vorsätzliche Brandstiftung begangen hat (vgl. hierzu BGHSt 7, 37).
  • BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19

    Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen

    Dies ist nicht der Fall, wenn der einzige Bewohner gestorben ist (BGH, Urteil vom 10. September 1969 - 2 StR 276/69, BGHSt 23, 114 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/84, NStZ 1984, 455; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Eine vorübergehende, selbst monatelange Abwesenheit der Bewohner nimmt aber einem Wohnhaus nicht die Eigenschaft, daß es auch weiterhin zum Wohnen dient, solange nicht die Bewohner die Wohnung aufgegeben haben (RGSt 60, 136, 137; OGHSt 1, 244, 245; BGHSt 16, 394, 395, 396; 23, 114; vgl. auch BGH Urteile vom 26. Februar 1965 - 5 StR 11/65 -und vom 9. April 1968 - 5 StR 93/68 - Dreher 35. Aufl. § 306 StGB Anm. 1 B b; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 1969 S. 527; Pfeiffer/Maul/Schulte 1969 § 306 StGB Rdn. 2; Lackner 9. Aufl. § 306 StGB Bem.
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, beurteilt sich nicht danach, ob ein Gebäude nach seiner objektiven Beschaffenheit für Wohnzwecke geeignet oder vom Eigentümer hierfür bestimmt ist; maßgeblich ist vielmehr allein, ob es rein tatsächlich von Bewohnern zumindest vorübergehend als Mittelpunkt ihrer (privaten) Lebensführung zu Wohnzwecken genutzt wird (BGHSt 16, 394, 395; 23, 114; 26, 121, 122; BGH NStZ 1984, 455; Radtke in MünchKommStGB § 306 a Rdn. 11 m. w. N.).

    An einer derartigen Nutzung fehlt es etwa dann, wenn das Gebäude leer steht (vgl. BGH NStZ 1984, 455), der bisher einzige Bewohner getötet wurde (BGHSt 23, 114 f.) oder alle Bewohner das Gebäude als Wohnung aufgegeben haben (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130; NStZ-RR 2005, 76; BGHR StGB § 306 Nr. 2 aF Wohnung 3, 6).

  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Hierbei kommt es nicht darauf an, wie lange vor der Tat dessen Tod eintrat und ob die Leiche sich zum Zeitpunkt der Brandstiftung noch im Haus befand (vgl. Senat, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 StR 295/19, juris Rn. 5; Urteil vom 10. September 1969 - 2 StR 276/69, BGHSt 23, 114, 115; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19, juris Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/87, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Nach diesen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte durch das Inbrandsetzen wesentlicher Teile des Gebäudes (vgl. BGH NStZ 1982, 201), das von seiner Ehefrau nicht endgültig als Wohnung aufgegeben war (vgl. BGHSt 16, 394, 396 [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61]; 23, 114 [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69]; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79), eine schwere Brandstiftung im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB begangen.
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung

    Es kann dahingestellt beleiben, ob der Angeklagte das Haus mit dem Anzünden für sich als Wohnung aufgegeben hat (vgl. BGHSt 16, 394, 396; 23, 114) [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69].
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